* Die Preise (auch GP = Grundpreis) verstehen sich in Euro inkl. MWSt und zzgl. Versandkosten. Der angegebene Preisvorteil und die Ersparnis beziehen sich auf den AVP (Apothekenverkaufspreis) gemäß der deutschen ABDA-Datenbank bzw. gemäß dem Warenverzeichnis des österreichischen Apothekerverlages. Der AVP ist ein vom pharmazeutischen Hersteller angegebener einheitlicher Abgabepreis für nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel. Der AVP dient ausschließlich zum Zwecke der Abrechnung zwischen Apotheker und gesetzlichen Krankenkassen für den Fall, dass nicht verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse an den Verbraucher (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren oder chronisch Kranken) abgegeben werden. Gegenüber dem Verbraucher und in allen anderen Fällen ist der AVP unverbindlich. Im Falle der Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse wird der AVP abzüglich von 5% an die Apotheke ausbezahlt. Im Übrigen bezieht sich der angegebene Preisvorteil und die Ersparnis auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers.
** Alle Bestellungen, die Mo-Fr bis 16:00 Uhr eingehen und ausschließlich Produkte mit dem Hinweis "sofort lieferbar" enthalten, verlassen in der Regel noch am selben Tag unser Haus. Gratis Versand gilt ab 29,00 EUR Warenwert.
Bei Nahrungsergänzungsmitteln: sind kein Ersatz für eine gesunde und ausgewogene Ernährung und sollten außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.
Erzeugnisse für Mahlzeiten für eine gewichtskontrollierende Ernährung erfüllen nur im Rahmen einer kalorienarmen Ernährung den angestrebten Zweck und andere Lebensmittel müssen Teil dieser Ernährung sein.
Warnhinweise:
W1: Für Arzneimittel, die Xylometazolin, Tramazolin oder Oxymetazolin enthalten, gilt:Darf Kindern unter sechs Jahren nur über ärztliche Anordnung gegeben werden.
W2: Für Arzneimittel, die Paracetamol enthalten, gilt:Darf ohne ärztliche Anordnung nicht länger als 10 Tage hintereinander angewendet werden. Bei längerem Gebrauch oder überhöhter Dosierung (>2,00 g pro Tag) sind Leber- und Nierenschäden möglich. Darf Kindern unter drei Jahren nur über ärztliche Anordnung gegeben werden.
W9: Für Arzneimittel, die Algedrat enthalten, gilt:Bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion, insbesondere bei Dialysepatienten, bei Morbus Alzheimer oder anderen Formen der Demenz ist eine langdauernde und höherdosierte Anwendung zu vermeiden.
W10: Für Arzneimittel, die Ibuprofen, Loratadin, Acetylsalicylsäure oder Naproxen enthalten, gilt:Darf Kindern unter 12 Jahren nur über ärztliche Verschreibung gegeben werden.
W11: Für Präparate, die Retinol enthalten, gilt:Bei Schwangeren und Frauen im gebärfähigen Alter ohne gesicherten Empfängnisschutz wegen der Gefahr von kindlichen Missbildungen sowie während der Stillperiode darf eine Tagesdosis von 5 000 I.E. Retinol prinzipiell nicht überschritten werden.
W12: Für Arzneimittel, die Pseudoephedr1n enthalten, gilt:Ohne ärztliche Anordnung nicht über einen längeren Zeitraum oder in höheren als den empfohlenen Konzentrationen bzw. Dosen anwenden.
W13: Für Präparate, die Betacarotin enthalten, gilt:Bei Schwangeren und Frauen im gebärfähigen Alter ohne gesicherten Empfängnisschutz wegen der Gefahr von kindlichen Missbildungen sowie während der Stillperiode darf eine Tagesdosis von 9,0 mg Betacaroten prinzipiell nicht überschritten werden.
W14: Für Präparate, die Iecoris aselli oleum (Lebertran Typ A) enthalten, gilt:Bei Schwangeren und Frauen im gebärfähigen Alter ohne gesicherten Empfängnisschutz wegen der Gefahr von kindlichen Missbildungen sowie während der Stillperiode darf eine Tagesdosis von 2,0 g Iecoris aselli oleum prinzipiell nicht überschritten werden.
W15: Für Präparate, die Iecoris hippoglossi oleum (Heilbuttleberöl) enthalten, gilt:Bei Schwangeren und Frauen im gebärfähigen Alter ohne gesicherten Empfängnisschutz wegen der Gefahr von kindlichen Missbildungen sowie während der Stillperiode darf eine Tagesdosis von 0,17 g Iecoris hippoglossi oleum prinzipiell nicht überschritten werden.
W16: Für Präparate, die Colecalciferol oder Ergocalciferol enthalten, gilt:Bei Schwangeren und Frauen im gebärfähigen Alter ohne gesicherten Empfängnisschutz wegen der Gefahr von kindlichen Missbildungen sowie während der Stillperiode darf eine Tagesdosis von 600 I.E. Colecalciferol bzw. Ergocalciferol prinzipiell nicht überschritten werden.